Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Kranken- und Pflegeversicherung
Zum ersten Mal seit 1949 sind die Betragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung in West und Ost leicht gesunken.
In diesen Versicherungszweigen liegt sie 2011 bundeseinheitlich bei:
- monatlich 3.712,50 € (2010: 3.750 €)
- entsprechend jährlich 44.550 € (2010: 45.000 €).
Renten- und Arbeitslosenversicherung
In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt die Betragsbemessungsgrenze:
- in den alten Bundesländern (wie 2010)
- monatlich 5.500 €
- entsprechend jährlich 66.000 €,
- in den neuen Bundesländern
- monatlich 4.800 € (2010: 4.650 €)
- entsprechend jährlich 57.600 € (2010: 55.800 €).
Hier liegt sie 2011 also etwas höher als im Vorjahr.