Geplante Änderungen im chinesischen Markenrecht zur Verhinderung bösgläubiger Anmeldungen

Das revidierte Gesetz tritt am 1. November 2019 in Kraft und wurde ohne ein traditionelles öffentliches Konsultationsverfahren veröffentlicht. Folgende Änderungen sind wichtig, da sie neue Handlungsmöglichkeiten für Betroffene eröffnen:
Die Bestimmungen des revidierten Markengesetzes richtet sich insbesondere gegen das Halten von Spekulationsmarken und die klassische Bösgläubigkeitsregistrierung:
a) fehlende Nutzungsabsicht
Das Gesetz schreibt vor, dass "Anmeldungen zur Markeneintragung, die bösgläubig eingereicht werden und die nicht zur Verwendung bestimmt sind, abgelehnt werden".
Diese Bestimmung scheint in erster Linie dazu gedacht zu sein, die jüngste Praxis der chinesischen Gerichte zu kodifizieren und das Markenamt zur Bekämpfung von bösgläubigen Registrierungen zu ermächtigen, bei denen Piraten keine entsprechenden Beweise erbringen zur Absicht, ihre Marken zu benutzen, insbesondere wenn Piraten Marken in großen Mengen anmelden. Einwände und Ungültigkeitserklärungen können entsprechend genutzt werden.
(b) Fehlverhalten von Piraten und Markenagenten
Das revidierte Gesetz sieht Verwarnungen, Bußgelder und andere nicht spezifizierte Strafen gegen Anmelder und Markenvertreter vor, um Anmeldern bei Verstößen gegen das Gesetz über das Verbot von bösgläubigen Registrierungen zu helfen. Volksgerichte sind berechtigt, Strafen gegen Patentanwälte und Markenvertreter zu verhängen, die "bösgläubige Markenstreitigkeiten" einleiten. Das revidierte Gesetz verbietet es Markenagenten ferner, Antragstellern zu vertreten, wenn sie wissen oder Grund zu der Annahme haben, dass es sich bei den Antragstellern tatsächlich um Piraten handelt.
Das Gesetz tritt erst Anfang November 2019 in Kraft, wenn dessen Ausführungsbestimmungen verabschiedet worden sind.
Liesegang & Partner vertritt und berät Unternehmen seit vielen Jahren in zahlreichen Markenanmeldungen in China