Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Renten- und Arbeitslosenversicherung
In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in den alten Bundesländern von 5.500 € auf monatlich 5.600 € (= jährlich 67.200 €).
In den neuen Bundesländern bleibt die BBG (wie schon 2011) bei monatlich 4.800 € = jährlich 57.600 €
Der Beitragssatz in der Rentenversicherung verändert sich zum 01.01.2012 vss. auf 19,6 %
Kranken- und Pflegeversicherung
Die BBG steigt in der Kranken- und Pflegeversicherung geringfügig an.
In diesen Versicherungszweigen liegt sie 2012 bundeseinheitlich bei monatlich 3.825 € = jährlich 45.900 € (2011: monatlich 3.712,50 € = jährlich 44.550 €).
Jahresarbeitsentgelt-Grenze
Ab dem 1. Januar 2012 sind alle Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei, die 2011 jährlich mehr als 49.500 € verdient haben und 2012 voraussichtlich mehr als 50.850 € verdienen werden.